Partizipation – Kinderbeschwerdemanagement – Schutzkonzepte

Unsere igel-häuser sind überregional verteilt, weshalb klassische Partizipationskonzepte wie z.B. Kinderrat und Kinderkonferenzen nur bedingt anwendbar sind. Daher vertreten wir einen so genannten sozialraum-, lebenswelt- und praxisnahorientierten Partizipationsansatz.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen junge Menschen, die weitestgehend in Pflegefamilien und familienanalogen Lebensgemeinschaften (igel-häusern) leben und wohnen.

Sozialraumorientierte Partizipation bedeutet, dass die soziale Teilhabe, die Rechte von Kindern etc. unmittelbar im Lebensraum der jungen Menschen altersgemäß umgesetzt und gestärkt werden müssen.

Lebensweltorientierte Partizipation bedeutet, die eigene Biografie von Kindern und Jugendlichen zu respektieren und die eigenen Wurzeln der Ursprungsfamilie zu beachten.

Praxisnahe Partizipation bedeutet dabei kreative Methoden zu entwickeln, um einen altersgemäßen Umgang mit dem Thema zu gewährleisten.

Partizipation beschreibt dabei einen lebenslangen Prozess, nicht ein starres künstliches Konzept.

Junge Menschen sind gleichberechtigte Partner, die aktiv an den für sie entscheidenden Prozessen mitwirken sollen. Die MitarbeiterInnen ermöglichen durch ihre persönliche, berufsethische und pädagogische Grundhaltung den ihnen anvertrauten jungen Menschen eine Beteiligung, die an ihrer Lebenswelt ansetzt und sich an ihrem Alltag altersentsprechend orientiert. Die jungen Menschen werden unter Beachtung ihrer persönlichen und altersbedingten Besonderheiten aktiv in die Hilfeplanung einbezogen – wenn möglich nehmen sie an den Hilfeplangesprächen teil, wobei ihnen die MitarbeiterInnen unterstützend zur Seite stehen und sie somit zusätzlich befähigen, ihre eigenen Anliegen und Rechte wahrzunehmen.

Die jungen Menschen sollen entsprechend ihres Alters und ihres Entwicklungsstandes in möglichst vielen Angelegenheiten, die sie betreffen, beteiligt werden. Die individuellen Beeinträchtigungen stellen jedoch eine besondere Herausforderung für das Konzept zur Partizipation dar. Alle sonst üblichen Methoden der Mitwirkung müssen fachlich reflektiert und angepasst werden (Mitgestaltung des Zimmers, Mitwirkung bei der Essensplanung und bei Freizeitunternehmungen, usw.). Wichtig ist, dass den jungen Menschen durch die Art und Weise des Umgangs mit ihnen vermittelt wird, dass Selbstbemächtigung als therapeutisches Ziel intendiert ist, d.h. dass die jungen Menschen sich nicht entmündigt fühlen.

Die jungen Menschen werden aktiv am Gruppenalltag beteiligt. Eine wertschätzende und empathische Haltung der MitarbeiterInnen den jungen Menschen gegenüber ist selbstverständlich. Der sichere, verlässliche Ort bietet den jungen Menschen Schutz und Fürsorge. Die gemeinsam aufgestellten Absprachen werden visualisiert. Das Zimmer gehört zum individuellen Freiraum eines jeden jungen Menschen. Die MitarbeiterInnen halten die fachlich gebotene Distanz, bei gleichzeitiger Achtsamkeit und Bedürfnisbefriedigung nach Nähe und Trost.

Kinderrechte

Kinderrechte

Beschwerdemanagement

Das Beschwerdemanagement des Trägers ist für Pflegefamilien, jungen Menschen in den Einrichtungen, MitarbeiterInnen, Jugendämter und andere Institutionen, mit denen der Träger zusammen erarbeitet, eingerichtet worden und steht als separates Dokument für alle zur Verfügung. Hier erfolgt ein kleiner Einblick:

Es besteht eine zentrale Beschwerdestelle des Trägers, wo schriftlich, telefonisch, per Mail oder persönlich Beschwerden eingereicht werden können. Diese werden bearbeitet, dokumentiert und zur Weiterbearbeitung an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Zeitnah erfolgt eine Rückmeldung. Zusätzlich bestehen folgende Beschwerdemöglichkeiten:

Die jungen Menschen aus den Familienanalogen Wohngruppen und Wohngruppen können sich eine Vertrauensperson auswählen, die im Alltag für sie greifbar ist, ihre Anliegen aufnimmt und diese, nach vorheriger Erlaubnis des jungen Menschen, an die dafür geeignete Stelle weiterreicht. Ziel ist es dabei, den jungen Menschen bei der Artikulation ihrer Wünsche und Beschwerden Gehör zu verschaffen, und diese durch das Zusammenspiel von jungem Menschen, Vertrauensperson und bearbeitender Stelle nicht unbeantwortet zu lassen. Die Aufgaben einer Vertrauensperson beschränken sich dabei nicht auf das bloße Übermitteln von Informationen – die ausgewählte Person soll den jungen Menschen begleiten, ihn ermutigen, seine Anliegen vorzubringen, und ihm die für seine Anliegen richtigen Adressaten aufzeigen. Die Vertrauensperson steht auch für eine Nachbereitung von Konfliktsituationen zur Verfügung.

MitarbeiterInnen, die sich bereit erklärt haben, Vertrauenspersonen zu werden, werden im Rahmen von internen Fortbildungen in ihrer Rolle geschult. Dort sollen sie vermittelt bekommen, wie sie empathisch auf die Bedürfnisartikulation eingehen und den jungen Menschen, auf seinem Weg, in ihrer Rolle als Vertrauensperson begleiten können.

Des Weiteren sollen dem jungen Menschen vom Träger entwickelte Materialien zur Verfügung gestellt werden, die ihn – je nach Entwicklungsstand – dazu befähigen, eine Ansprechperson zu finden, unabhängig von der Vertrauensperson. Dies umfasst nicht nur die trägerinternen Strukturen, sondern auch außerhalb befindliche Beschwerdestellen, wie die Landesjugendämter, den VPK (Verband privater Träger) oder Ombudsstellen. Auch sollen ihm seine Rechte durch die Materialien seinem Alter entsprechend verdeutlicht werden.

Partizipation –
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demanagement –
Schutzkonzepte

Krisen-
management