Aufnahmeverfahren
Einzugsbereich ist das gesamte Bundesgebiet, insbesondere Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen. Der Träger erhält Vermittlungsanfragen, die durch die zentrale Vermittlungsstelle in Ibbenbüren entgegengenommen werden. Hier werden diese erfasst und zur Bearbeitung vorbereitet. Regelmäßig finden Vermittlungsrunden mit Fach- und Leitungskräften aus den relevanten Arbeitsbereichen statt, um über die vielfältigen Vermittlungsanfragen zu beraten. Wenn eine Idee bzgl. eines geeigneten Lebensortes entstanden ist, wird die Anfrage mit der zuständigen Hausleitung besprochen, Kontakt mit dem anfragenden Jugendamt aufgenommen und als Vorschlag zugesendet. Bei positiver Rückmeldung des Jugendamtes wird individuell das weitere Vorgehen zum Kennenlernen sowie die Anbahnungsphase vereinbart und umgesetzt. Hierbei sind die Personensorge-berechtigten stets mit einzubeziehen.