Partizipation – Kinderbeschwerdemanagement – Schutzkonzepte
Unsere igel-häuser sind überregional verteilt, weshalb klassische Partizipationskonzepte wie z.B. Kinderrat und Kinderkonferenzen nur bedingt anwendbar sind. Daher vertreten wir einen so genannten sozialraum-, lebenswelt- und praxisnahorientierten Partizipationsansatz.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen junge Menschen, die weitestgehend in Pflegefamilien und familienanalogen Lebensgemeinschaften (igel-häusern) leben und wohnen.
Sozialraumorientierte Partizipation bedeutet, dass die soziale Teilhabe, die Rechte von Kindern etc. unmittelbar im Lebensraum der jungen Menschen altersgemäß umgesetzt und gestärkt werden müssen.
Lebensweltorientierte Partizipation bedeutet, die eigene Biografie von Kindern und Jugendlichen zu respektieren und die eigenen Wurzeln der Ursprungsfamilie zu beachten.
Praxisnahe Partizipation bedeutet dabei kreative Methoden zu entwickeln, um einen altersgemäßen Umgang mit dem Thema zu gewährleisten.
Partizipation beschreibt dabei einen lebenslangen Prozess, nicht ein starres künstliches Konzept.
Kinderrechte
Beschwerdemanagement
Das Beschwerdemanagement des Trägers ist für Pflegefamilien, jungen Menschen in den Einrichtungen, MitarbeiterInnen, Jugendämter und andere Institutionen, mit denen der Träger zusammen erarbeitet, eingerichtet worden und steht als separates Dokument für alle zur Verfügung. Hier erfolgt ein kleiner Einblick:
Es besteht eine zentrale Beschwerdestelle des Trägers, wo schriftlich, telefonisch, per Mail oder persönlich Beschwerden eingereicht werden können. Diese werden bearbeitet, dokumentiert und zur Weiterbearbeitung an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Zeitnah erfolgt eine Rückmeldung. Zusätzlich bestehen folgende Beschwerdemöglichkeiten:
Die jungen Menschen aus den Familienanalogen Wohngruppen und Wohngruppen können sich eine Vertrauensperson auswählen, die im Alltag für sie greifbar ist, ihre Anliegen aufnimmt und diese, nach vorheriger Erlaubnis des jungen Menschen, an die dafür geeignete Stelle weiterreicht. Ziel ist es dabei, den jungen Menschen bei der Artikulation ihrer Wünsche und Beschwerden Gehör zu verschaffen, und diese durch das Zusammenspiel von jungem Menschen, Vertrauensperson und bearbeitender Stelle nicht unbeantwortet zu lassen. Die Aufgaben einer Vertrauensperson beschränken sich dabei nicht auf das bloße Übermitteln von Informationen – die ausgewählte Person soll den jungen Menschen begleiten, ihn ermutigen, seine Anliegen vorzubringen, und ihm die für seine Anliegen richtigen Adressaten aufzeigen. Die Vertrauensperson steht auch für eine Nachbereitung von Konfliktsituationen zur Verfügung.
MitarbeiterInnen, die sich bereit erklärt haben, Vertrauenspersonen zu werden, werden im Rahmen von internen Fortbildungen in ihrer Rolle geschult. Dort sollen sie vermittelt bekommen, wie sie empathisch auf die Bedürfnisartikulation eingehen und den jungen Menschen, auf seinem Weg, in ihrer Rolle als Vertrauensperson begleiten können.
Des Weiteren sollen dem jungen Menschen vom Träger entwickelte Materialien zur Verfügung gestellt werden, die ihn – je nach Entwicklungsstand – dazu befähigen, eine Ansprechperson zu finden, unabhängig von der Vertrauensperson. Dies umfasst nicht nur die trägerinternen Strukturen, sondern auch außerhalb befindliche Beschwerdestellen, wie die Landesjugendämter, den VPK (Verband privater Träger) oder Ombudsstellen. Auch sollen ihm seine Rechte durch die Materialien seinem Alter entsprechend verdeutlicht werden.